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Turnierdetails

1. Clubseniorenturnier 2025

am 23.04.2025 - vorgabenwirksam

Turnierinformationen
Datum 23.04.2025
Rundenanzahl 1
vorgabewirksam ja
Modus Stableford
Turnierart Einzel (Stableford)
Platz GC Erzherzog Johann
Clubname GC Erzherzog Johann
Nennschluss 22. April 2025, 12:00 Uhr
HCP-Limit -54
Art Offen für Gäste
Downloads Wettspielausschreibung_.pdf
Mittwoch, 23. April 2025
Mittwoch, 21. Mai 2025
Mittwoch, 18. Juni 2025
Mittwoch, 13. August 2025

Wettspielart:
Einzel nach Stableford (Regel 21) über 18 Löcher, gelb / rot vorgabewirksam

Nennungen:
ab 2 Wochen vor Turnierbeginn möglich unter der Tel. Nr.: +43 3144 69 70 oder via E-Mail unter office@golf-marialankowitz.at bis zum Vortag des Turniers 12:00 Uhr.

Greenfeepauschale:
€ 70,-- inkl. Nenngeld
€ 35,-- NG für Mitglieder GC EHJ

Teilnehmer:
max. 80 Teilnehmer
Nennungen werden in Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt.

Preise:
2 Brutto, 3 Nettopreise

Gruppeneinteilung:
2 Gruppen

Programm:
Brunch ab 08:00 Uhr
Start ab 09:00 Uhr Tee 1
Flightweises Essen im Clubrestaurant
Anschließend Siegerehrung

Abschläge:
Herren: gelb | CR 71,5 | Slope 124
Damen: rot | CR 73,0 | Slope 125

Stechen:
Erfolgt gem. ÖGV-VS 4.1.11.1(letzten 9, 6, 3, 1 Löcher)

Wettspielleitung:
Ernst Feichtel, Petra Friessnegg, Georg Lechner

Teilnahmeberechtigt:
Damen: 50 am Vortag des Turnieres
Herren: 50 am Vortag des Turnieres
Mitglieder anerkannter Golfclubs, die dem ÖGV-Angeschlossen sind, die über eine vom Verband bestätigte Stammvorgabe von 54,0 verfügen können am Turnier teilnehmen.

Wettspielbedingungen:
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln der Royal & Ancient Rules Limited (einschließlich Amateurstatut). Das Wettspiel wird nach den ÖGV ‒ Vorgaben- und Wettspielempfehlungen sowie den Platzregeln des GC Erzherzog Johann ausgerichtet.

Beendigung des Wettspiels:
Das Wettspiel ist mit Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendigt.

Änderungsvorbehalt:
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten neu festzusetzen oder abzuändern sowie die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.